Taxitarif Lichtenfels

Gültig ab 01.10.2026 für den Pflichtfahrbereich des Landkreises Lichtenfels. Alle Preise inkl. MwSt.

Festgelegt durch die Taxitarifordnung des Landratsamtes Lichtenfels vom 09.07.2026 (Amtsblatt Nr. 9/2026).

So setzt sich der Fahrpreis zusammen

Vier Bausteine bestimmen den Preis Ihrer Fahrt – transparent und nachvollziehbar.

Grundpreis

4,50 €

Fällt bei jeder Fahrt einmalig an.

Kilometerpreis

3,60 € bis 2,60 €

Je länger die Fahrt, desto günstiger pro Kilometer. Die Staffelung finden Sie unten.

Wartezeit

40,00 € pro Stunde

Wird berechnet, wenn das Taxi steht oder im Verkehr langsamer als die Umschaltgeschwindigkeit fährt. Entspricht 0,20 € je 18 Sekunden.

Zuschläge

ab 1,00 €

Nur bei Großraumtaxi oder Rollstuhlbeförderung, maximal 23,00 € je Fahrt.

Kilometerpreise im Detail

Der Preis pro Kilometer sinkt mit der Länge der Fahrt.

Strecke Preis pro km
0 bis 4,999 km 3,60 €
5 bis 9,999 km 3,00 €
ab 10 km 2,60 €

Die Staffelung gilt abschnittsweise. Bei einer Fahrt von 12 Kilometern werden die ersten 5 km mit 3,60 €, die nächsten 5 km mit 3,00 € und die restlichen 2 km mit 2,60 € berechnet. Das Taxameter rechnet in Schritten von 0,20 €.

Beispiel: 12 km Fahrt

  • Grundpreis 4,50 €
  • Fahrstrecke 12 km 38,20 €
  • Gesamt ca. 42,70 €

Zuschläge

Zuschläge fallen nur in bestimmten Fällen an.

  • Großraumtaxi (ab 5 Personen) 1,00 € pro Person, max. 8,00 €
  • Beförderung im Rollstuhl 15,00 €
  • Zuschläge insgesamt max. 23,00 € je Fahrt

Der Fahrpreis ist unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste. Zuschläge fallen nur in den genannten Fällen an.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise zu Anfahrt, Route und Bezahlung.

Anfahrt kostenfrei

Die Anfahrt innerhalb der Tarifzone I ist kostenlos, auch wenn die Tarifzone II durchquert wird. Nur bei einer Anfahrt in die Tarifzone II wird ab der Zonengrenze der Kilometerpreis berechnet.

Kürzester Weg

Der Fahrer wählt den kürzesten Weg zum Ziel, es sei denn, Sie wünschen eine andere Strecke oder eine andere Route ist verkehrsbedingt günstiger.

Kartenzahlung

Auf Wunsch können Sie bargeldlos mit Kredit- oder Debitkarte zahlen.

Quittung

Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung mit Fahrtstrecke, Ordnungsnummer und Unternehmensangaben.

Originalverordnung

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf der amtlichen Taxitarifordnung des Landkreises Lichtenfels. Das Originaldokument können Sie hier einsehen.

Taxitarifordnung als PDF öffnen

Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9/2026, Verordnung vom 09.07.2026, in Kraft seit 01.10.2026.

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